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Kurzinfo nr. 41/04

Anlässlich des Internationalen Tages der älteren Menschen, der am 1. Oktober in der ganzen Welt begangen wird, ruft die Führung der FERPA , die am 24. September 2004 in Brüssel zusammengetreten ist, die Präsidenten der europäischen Einrichtungen sowie die Staats- und Regierungschefs auf, sich für ein besseres Leben der europäischen älteren Menschen im Alltag einzusetzen.

Die älteren Menschen bilden einen bedeutenden Bestandteil der europäischen Bevölkerung. Sie sind aktiv und sind Akteure in ihren Gesellschaften, ihren Familien, ihren Gemeinschaften. Dennoch ist ihre Rolle – vor allem die der älteren Frauen – nach wie vor verkannt. Die Abhängigkeit kann sie hemmen. In diesem Fall müssen die Gesellschaften ihnen die wirksamsten Pflegeleistungen zuteil werden lassen.

Die älteren Menschen fordern eine volle Bürgerschaft sowohl auf europäischer als auch auf jeder anderen Ebene. Aus diesem Grunde haben wir die FERPA vor 11 Jahren gegründet.

Im Namen der 80 Millionen Rentner und älteren Menschen Europas rufen wir die Politiker auf, die Grundsätze einzuhalten, die die Vereinten Nationen 1991 verabschiedet haben, um zu gewährleisten, dass alle älteren Menschen in den Genuss ihrer Unabhängigkeit, einer hochwertigen Versorgung, der wahren Mitwirkung am Leben des Gesellschaft, ihrer persönlichen Entfaltung sowie eines Lebens in Würde und Sicherheit kommen.

Wir bitten Sie um die Einbindung dieser Grundsätze in die alltägliche Arbeit, in alle Ihre Entscheidungen, mit der Gewissheit, dass dies zum Aufbau eines solidarischen und gerechteren Europas führen wird.

Entschließung Die Europäische Verfassung

Die am 18. Juni 2004 vom Europäischen Rat verabschiedete Europäische Verfassung stellt eine Verbesserung gegenüber den derzeitigen Verträgen über die Europäische Union dar. Diese Verfassung wird am 29. Oktober von den Staats- oder Regierungschefs in Rom unterzeichnet und in den 25 Ländern der Europäischen Union zur Ratifizierung vorgelegt. Sie soll am 1. November 2006 in Kraft treten.

Verglichen mit den geltenden Verträgen ist sie zugegebenermaßen besser, aber sie ist weniger ehrgeizig und effizient als die von den europäischen Arbeitnehmer- und Rentnergewerkschaften bevorzugte Fassung.

Die Teile I und II sind am innovativsten. Im ersten Teil wurden mehrere Vorstöße erzielt: Solidarität, Gleichheit, Nichtdiskriminierung, Geschlechtergleichstellung - bedeutende Grundsätze und Werte für die Union – sind gestärkt worden. Das Europäische Parlament erhält neue Gesetzgebungs- und Haushaltsbefugnisse auf Unionsebene; die gleichberechtigte Mitentscheidung zwischen dem Ministerrat und dem Parlament wird zum normalen Rechtsetzungsverfahren; die Europäische Union erhält eine einheitliche Rechtspersönlichkeit; der Posten des EU-Außenministers wird geschaffen, so dass die Europäische Union mit einer Stimme sprechen und eine sichtbarere Rolle auf der internationalen Bühne spielen kann. Für die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse wird eine Rechtsgrundlage geschaffen. Die Bürger werden das Recht haben, die Kommission zu bitten, den Gesetzgebern einen angemessenen Vorschlag zu Fragen vorzulegen, zu denen sie eine gesetzliche Entscheidung für erforderlich halten. Dazu müssen sie in verschiedenen Mitgliedsstaaten mindestens 1 Million Unterschriften sammeln. In den zweiten Teil der Verfassung wird die Charta von Nizza eingebunden, die dadurch rechtsverbindlich wird. Die Charta stärkt die Grundrechte und macht sie sichtbarer, ohne die Sozial- und Gewerkschaftsrechte zu vergessen.

Allerdings dürfen wir nicht die Tatsache unterschätzen, dass der Europäische Rat Abstand von der Schlussfassung, die in aller Transparenz vom Europäischen Konvent mit der anhaltenden und aktiven Mitwirkung des Europäischen Gewerkschaftsbundes, seiner europäischen Verbände sowie der nationalen Gewerkschaften vorbereitet worden ist, genommen hat.

Der Rat hat im Teil III Regressionen und Restriktionen eingeführt, und die Staats- und Regierungschefs haben sich auf einen kleineren gemeinsamen Nenner als das Konventdokument geeinigt. Von den negativsten Aspekten betonen wir die Beibehaltung des Vetorechtes in verschiedenen Bereichen, die Einstimmigkeit zur Sozial- und Steuerpolitik sowie den Mangel an Instrumenten für eine wahre Wirtschafts- und Sozialpolitik auf europäischer Ebene.

Die europäischen Bürger, die Rentnerinnen und Rentner der 25 EU-Länder ebenso wie die jungen Menschen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wir alle brauchen eine ausbaufähige Europäische Union auf der Grundlage von starken Sozialwerten. Angesichts der Globalisierung fordern wir eine Europäische Union, die sich für die Stärkung ihres Sozialmodells, die Globalisierung der Sozialrechte, die Verwirklichung des Friedens und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regionen der Welt einsetzt.

Wir verpflichten uns bereits jetzt, unsere Forderungen gemeinsam mit den jungen Menschen und den Arbeitnehmern des EGB zu verstärken, um die Europäische Verfassung Schritt für Schritt zu verbessern, das soziale Europa und die Sozialrechte zu festigen, ein bürgernäheres Europa zu gewinnen sowie ein Europa, das besser imstande ist, die großen Probleme des Alltags anzugehen und zu bekämpfen: Arbeitslosigkeit, Armut, soziale Ausgrenzung, Unsicherheit, Kaufkraftverlust der Löhne und Renten.

Schlussfolgernd stellt die FERPA fest, dass diese Verfassung noch negative Aspekte beinhaltet, aber sie bestätigt, dass sie ein historischer Schritt im Aufbau Europas ist und zur Verbesserung der derzeitigen Situation beiträgt. Die Mitgliedsorganisationen verpflichten sich gemeinsam mit der FERPA, eine echte Debattenkampagne mit ihren Mitgliedern und allen Rentnern durchzuführen mit dem Ziel, die Herausforderungen der Europäischen Verfassung zu vermitteln und verständlich zu machen.

Schlussentschließung

Der am 23. und 24. September in Brüssel zusammengetretene Exekutivausschuss der FERPA will seine tiefe Sorge hinsichtlich der überaus unruhigen und von Kriegen geprägten internationalen Lage zum Ausdruck bringen; Kriege, die weiterhin Zerstörung, Not und den Tod zahlreicher Unschuldiger verursachen.

Die Rentner der FERPA bestätigen ihren aktiven Einsatz, damit eine politisch starke Europäische Union auf internationaler Ebene eine effizientere Rolle spielen kann, damit alle Kriege enden und eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regionen der Welt für mehr soziale Gerechtigkeit, eine gerechtere sozialwirtschaftliche Entwicklung sowie für eine Globalisierung der Menschen- und Sozialrechte geschaffen wird.

Der Exekutivausschuss hat die europäischen Ereignisse seit seiner letzten Sitzung (Februar 2004) und vor allem die Ergebnisse der Europawahlen, die Verabschiedung der „Europäischen Verfassung“ durch den Europäischen Rat und die Bestimmung sowie die Zusammensetzung der neuen Europäischen Kommission, die ihr Amt am 1. November antreten wird, untersucht.

Bezüglich der Europawahlen hat der Exekutivausschuss die vor allem in bestimmten Ländern zu geringe Wahlbeteiligung der Bürger festgestellt und bedauert. Er hat u.a. die Ergebnisse der Gewerkschaftskampagne „Europa sind wir!“ unterstrichen, wozu insbesondere die Begegnung zwischen der FERPA und dem irischen EU-Vorsitz am 28. April 2004 in Dublin gehört. Vor diesem Hintergrund hat die FERPA ebenfalls den Vorsitz der Sozialdemokratischen Partei Europas (SPE), der Grünen/Freien Europäischen Allianz (Die Grünen/EFA) sowie der Liberalen und Demokratischen Partei Europas (ELDR) getroffen. In Ermangelung einer Zusammenkunft hat die Europäische Volkspartei in einem Schreiben ihr Interesse an einem sozialen Europa sowie der Stellung, die den Rentnern und älteren Menschen in den europäischen Gesellschaften zuzuerkennen ist, bekundet. Die FERPA wird den Kontakt zu den politischen Fraktionen des Europäischen Parlaments aufrechterhalten und die Arbeit des Sozialausschusses aus nächster Nähe verfolgen. Sobald die neue Europäische Kommission im Amt ist, wird die FERPA um ein Gespräch mit Vladimir Spidla bitten.

Der Exekutivausschuss:

fordert

alle Mitgliedsorganisationen auf, sich für den Aufbau und die Aufrechterhaltung eines anhaltenden Kontaktes zu den gewählten Abgeordneten zu mobilisieren, um ihnen das Interesse, die Wertschätzung und die Wachsamkeit der Rentner im Zuge ihrer Parlamentsarbeit zu bekunden;

fordert

die Mitgliedsorganisationen zu außerordentlichen Anstrengungen zur Unterstützung der Bittschrift der FERPA auf, damit eine Million Unterschriften erzielt wird. Er beschließt, dass die Unterschriftensammlung bis Ende Februar 2005 andauert und der Europäische Aktionstag der FERPA von 2005 der Bittschrift gewidmet sein wird. Das Datum des für Frühjahr 2005 anberaumten Tages wird unter Berücksichtigung des Zeitplans des Europäischen Parlamentes und dessen Sitzungen in Brüssel festgelegt;

beschließt

die Verabschiedung einer Ad-hoc-Entschließung zur Europäischen Verfassung;

beschließt

anlässlich des 1. Oktober 2004, des Internationalen Tages der älteren Menschen, einen Aufruf zu starten;

beschließt

die Verstärkung der FERPA-Initiative gegen den Entwurf der Bolkestein-Richtlinie, indem ebenfalls an den vom EGB und den von den europäischen Arbeitnehmerverbänden organisierten Aktionen teilgenommen wird, und fordert die Mitgliedsorganisationen auf, der FERPA ihre Anregungen und Vorschläge vor dem 15. Oktober 2004 zukommen zu lassen;

beschließt

das Weißbuch der Europäischen Kommission über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu studieren, die Entwicklung der vorgesehenen Initiativen aufmerksam zu verfolgen und dabei die Rentnermobilisierung auf verschiedenen Ebenen zu gewährleisten;

befürwortet

die beiden von der Europäischen Kommission am 20. April 2004 verabschiedeten Mitteilungen über die öffentliche Gesundheit sowie den Impuls für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten für eine höhere Qualität der Gesundheitsversorgung im Rahmen des öffentlichen Systems, während zugleich betont wird, dass die repräsentativen Organisationen der älteren Menschen unbedingt in die Prozesse zum Ausbau des Versorgungsangebotes einzubinden sind;

beschließt

sich für die optimale Verfolgung des vorgesehenen Prozesses zur Abfassung eines gemeinsamen europäischen Berichtes zu Sozialschutz und –eingliederung im Jahre 2007 einzusetzen und daran mitzuwirken;

lehnt

ab sofort und in Erwartung einer breiteren Analyse die Verabschiedung der neuen Arbeitszeitrichtlinie ab;

begrüßt

die Organisation der Versammlung der FERPA-Frauen in Brüssel am 24. und 25. September 2004 und schätzt die Tagesordnung der Versammlung sowie die vorgesehenen Beiträge. Der Exekutivausschuss unterstreicht das große Interesse der Mitgliedsorganisationen an der Teilnahme und aktiven Mitwirkung der Frauen. Ihre Arbeit und ihr aktiver Einsatz sind für eine erfolgreiche Gewerkschaftstätigkeit der Rentner von wesentlicher Bedeutung;

begrüßt

die Organisation der 5. Begegnung des Mittelmeerbeckens auf Korsika am 10. und 11. Dezember. Er dankt den Organisationen, die sich für diese Begegnung eingesetzt haben und beschließt, der Einladung des Verbands arabischer Rentner Folge zu leisten, um die freundschaftlichen und brüderlichen Beziehungen zwischen den beiden Organisationen zu festigen

beschließt

dass die Rentnergewerkschaft SUH FERPA-Mitglied wird, sobald der Gewerkschaftsdachverband UATUC den Status als effektives EGB-Mitglied erhalten hat (laut Plan im Oktober);

beschließt

den Organisationen mit Beobachterstatus gemäß der Satzung der FERPA und der Vorgehensweise des EGB die Möglichkeit zu bieten, auf eigene Kosten und mit Rederecht an den Sitzungen des Exekutivausschusses teilzunehmen. Dies ermöglicht eine regelrechte Mitwirkung am Leben und den Initiativen der FERPA ohne bürokratische Verhältnisse;

dankt

dem Finanzausschuss für seine Arbeit am FERPA-Haushalt 2004 und beschließt bei dessen Verabschiedung, dass es unbedingt einer Stärkung der FERPA bedarf, indem ihr die erforderlichen Finanzmittel für die Entwicklung einer kollektiven Arbeit und Initiativen in einer erweiterten Union zugesichert werden. Der Ausschuss beschließt, einen Punkt zur politischen und finanziellen Stärkung der FERPA, einschließlich der zur Beitragsanhebung zu fassenden Beschlüsse auf die Tagesordnung seiner nächsten Sitzung im Februar 2005 zu setzen;

beschließt

dass die Mitgliedsorganisationen der FERPA spätestens zum 15. Januar 2005 die Kandidatenvorschläge für den FERPA-Vorsitz, der gemäß der Satzung ab dem 1. Juni 2005 zu erneuern ist, vorlegen müssen. Der Exekutivausschuss von Februar 2005 wird die entsprechenden Entscheidungen treffen.